Wir sorgen für deine Fahrsicherheit.

Kraftfahrzeuge müssen in Österreich in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden – die sogenannte §57a Pickerl-Überprüfung oder -Begutachtung. Die Pickerl-Überprüfung ist für alle KFZ, also auch für dein Moped oder Motorrad gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.

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„Pickerl“ Service

  • Service und §57a “Pickerl”
  • für Motorräder
  • für Mopeds
  • für Roller
  • für Scooter
  • und eBikes

59,90

Was wird bei der §57a Pickerl-Begutachtung an deinem Motorrad überprüft?

Der Prüfumfang der §57a Begutachtung ist vom Gesetzgeber vorgegeben.

Hier ein grober Überblick:

  • Bremsanlage und Lenkung
  • Bereifung
  • Umweltverträglichkeit
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Spiegel, Beleuchtung
  • elektrische Systeme
  • vorgeschriebene Ausstattung

Eine detaillierte Auflistung des Prüfumfangs findest du hier: §57a KFG Prüfumfang ÖAMTC (PDF Download ca. 1.5 MB)

Toleranzzeitraum bei der §57a Motorrad-Pickerl-Überprüfung

Der Gesetzgeber gibt dir einen Zeitrahmen vor, in dem du dein Motorrad begutachten lassen musst und dir deine Begutachtungsplakette holst. Der Toleranzzeitraum liegt dabei von einem Monat vor dem Prüfmonat bis vier Monate danach.

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Achtung: Die Begutachtungsplakette für Motorräder, Moped, Mofa, etc. haben eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Es gilt nicht die 3-2-1-Regelung – diese gilt nur für Pkw und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Hohe Strafen bei abgelaufenem Pickerl

Dein Motorrad mit einem abgelaufenen Pickerl in Betrieb zu nehmen, kann dich teuer kommen. Laut Kraftfahrgesetz (KFG) bis zu 5.000,- Euro. Diese Strafe droht sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker. Solltest du einen Unfall bauen, der auf einen Fehler zurückzuführen ist, der bei rechtzeitiger Begutachtung zu vermeiden gewesen wäre, kannst du als Fahrzeughalter oder -lenker auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Tipp: Dein Motorrad oder Moped muss jährlich auf Verkehrssicherheit und Fahrtauglichkeit geprüft werden. Plane die Begutachtung rechtzeitig ein – das spart dir hohe Geldstrafen.

Pickerl abgelaufen – was tun?

Um dir größere Probleme und viel Geld (bis zu 5000.- Euro) zu sparen, raten wir dir: Stelle dein Bike auf einen Anhänger, befestige es vorschriftsgemäß und komm gleich bei uns vorbei. Einen Termin brauchst du nicht.

Objektive und kompetente Pickerl-Überprüfung bei BikeCity

Mit unserer objektiven Begutachtung innerhalb der Toleranzfrist bist du auf der sicheren Seite.

Wir wollen dir keine Reparaturen aufschwatzen, sondern dir dabei helfen, dein Bike sicher und konform zum Kraftfahrgesetz zu betreiben.

Ist dein Motorrad okay, bekommst du umgehend dein Pickerl. Gibt es ernsthafte Mängel, bieten wir dir in unserer Werkstätte kostengünstig die Instandsetzung an.

Was muss ich zur Überprüfung mitbringen?

Das Bike und den Zulassungsschein. Bei etwaigen Veränderungen am Fahrzeug auch die entsprechenden Genehmigungspapiere (Typenschein/COC-Papier).

Wo muss das §57a Pickerl auf Motorrädern und Mopeds angebracht werden?

Mach dir darüber keine Gedanken, wir bringen es für dich an der richtigen Stelle an. Grundsätzlich gilt laut ARBÖ Rechtsreferat Folgendes:

Gemäß Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) muss bei einem einspurigen Kraftrad die Plakette an der rechten Seite des Scheinwerfers oder in der Nähe des Scheinwerfers angebracht werden.

„Das Gesetz schreibt den Platz dafür sehr genau vor: Der unterste Punkt muss mindestens 40 cm und der oberste Punkt darf höchstens 190 cm über der Fahrbahn liegen. Wird die Plakette nicht an den vorschriftsmäßigen Platz geklebt, dann droht theoretisch aufgrund des hohen Strafrahmens des KFG eine Strafe bis 5.000 Euro.“

Wie sieht das mit der Toleranzfrist im Ausland aus?

Die österreichischen Toleranzfristen gelten nicht in allen anderen Ländern bzw. werden von diesen nicht immer anerkannt. Solltest du also eine Auslandsreise planen, überprüfe dein Pickerl auf Gültigkeit. Solltest du über der Gültigkeitsdauer sein, komm bei uns vorbei und hol dir ein neues. Das spart Ärger.

Plakette beschädigt oder Prüfgutachten verloren?

Kein Problem. Wenn du es bei uns gemacht hast, kannst du dir gegen Vorlage des Gutachtens ganz unbürokratisch ein neues Pickerl holen. Bei Verlust des Gutachtens erhältst du eine Kopie. Da wir gesetzlich zur sorgfältigen Aufbewahrung der Daten verpflichtet sind, genügt dazu ein Druck auf den Druckerknopf. Eine neuerliche Begutachtung ist dazu nicht notwendig.

Motorräder, Mopeds, Mofas sind unsere Leidenschaft – die Sicherheit der Fahrzeughalter liegt uns am Herzen. Ruf uns noch heute an und vereinbare einen Termin mit unseren Motorradexperten. +43 1 892 81 53 – 13 oder komm ganz einfach mit deinem Bike vorbei.

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